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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2024 zu der Lage in Aserbaidschan, der Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts und den Beziehungen zu Armenien

Am 24. Oktober 2024 hat das EU-Parlament detailliert Stellung zur Lage in Aserbaidschan, den dortigen Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts sowie zu dessen Beziehungen zu Armenien bezogen. In einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschliessung vom 24. Oktober 2024 kritisiert es die anhaltenden Menschen- und Völkerrechtsverletzungen durch Aserbaidschan. Diese seien unvereinbar mit der Tatsache, dass in Baku die nächste Klimakonferenz stattfinden werde. Die ungerechtfertigten militärischen Angriffe auf Armenien und den armenisch besiedelten, auf aserbaidschanischem Staatsgebiet liegenden DeFacto-Staat Nagorno-Karabach (Bergkarabach) der letzten Jahre seien ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Abgeordneten richten eine Reihe von konkreten Forderungen an die aserbaidschanische Regierung und fordern die zuständigen EU-Instanzen zu entschlossenem Handeln auf. Für das Dokument im Einzelnen siehe https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2024-0029_DE.html

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